Das Hamburger Bildungspaket

Immer mehr Kinder profitieren vom Bildungspaket.

Wer kann die Leistungen erhalten?
Sie erhalten Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz?
Dann können Sie beziehungsweise Ihre Kinder zusätzliche Leistungen erhalten.

Ausflüge
Die Leistungen für Schulausflüge müssen für jeden Ausflug gesondert beantragt werden. Sie müssen erst das Geld auslegen und nach dem Ausflug das Kostenbestätigungsformular ausfüllen. Dann lassen Sie es von der Schule unterschreiben und senden es an Ihr zuständiges Jobcenter bzw. an Ihr Bezirksamt. Das Formular können Sie auch im Schulbüro bekommen.

Klassenreisen werden vollständig bezahlt, nur das Taschengeld wird nicht übernommen. Sagen Sie der Klassenlehrerin, wenn Sie leistungsberechtigt sind. Die Schule füllt dann das Kostenbestätigungsformular aus. Diese Bescheinigungen reichen Sie dann beim Jobcenter bzw. beim  Bezirksamt ein.

Schulbedarf 
Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-Rechen- und Zeichenmaterialien, wie zum Beispiel Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi. Hierfür erhalten die Schülerinnen und Schüler jedes Jahr am 1. August  70 Euro und am 1. Februar 30 Euro.
Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, zum Beispiel Hefte, Bleistifte und Tinte, sind aus dem monatlichen Regelbedarf zu bestreiten.
Einige der benötigten Materialien werden von der Klassenlehrerin für die ganze Klasse besorgt, da dies häufig günstiger ist. Bedenken Sie also, dass Sie einen Teil des Geldes benötigen, um diese Materialien zu bezahlen.

Was müssen Sie tun?
Für Kinder von sieben bis 15 Jahren wird das Geld automatisch überwiesen, wenn Sie Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Bei Kindern unter sieben bzw. Beziehern von Wohngeld oder Kinderzuschlag muss ein Antrag mit einer Bestätigung des Schulbesuchs gestellt werden. Diesen Antrag (Antragsformular) müssen Sie im Vorwege beim zuständigen Fachamt Grundsicherung und Soziales bzw. im Sozialen Dienstleistungszentrum ihres Bezirksamtes stellen.

Zuständig ist

Schülerbeförderungskosten
Ein Fahrkarte für Ihr Kind bekommen Sie nur, wenn Sie weiter als 2 km von der Schule entfernt wohnen und die nächstgelegene Grundschule keinen Platz hat. Dies muss das Schulbüro überprüfen und gegenüber der Behörde schriftlich nachweisen.

Quelle: http://www.hamburg.de/bildungspaket/2824228/bildungspaket-hamburg,page-4.html

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